Das Kleingedruckte oder die allgemeinen AGB`s

AGB

Designsalzmann

Bernhard Salzmann

 

 

  1. GELTUNGSBEREICH

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen unseren Kunden und designsalzmann. Sie gelten grundsätzlich als Vertragsbestandteil aller Werkverträge (Einzelvertrag), die wir mit unseren Kunden abschliessen. Können aus diesem oder einem anderen Grund einzelne Bestimmungen der AGB nicht angewandt werden, so haben die AGB insgesamt trotzdem Gültigkeit. Abweichungen von den AGB oder mündliche Vereinbarungen werden nur durch schriftliche Bestätigung von Zeichnungsberechtigten (Salvatorische Klausel) unsererseits rechtswirksam.

  1. ANGEBOTE

Angebote sind vom Ausstellungsdatum an, sofern nichts anderes vermerkt ist, drei Monate gültig. In den Preisen nicht inbegriffen sind zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Umstände, welche bei der Offertstellung nicht bekannt waren oder nicht vorhergesehen werden konnten. Verbindlich sind unsere schriftlich angebotenen Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

  1. LIEFERFRIST

Die in unseren Angeboten und Bestätigungen angegebenen Lieferfristen sind als annähernd und freibleibend zu betrachten. Unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt bleiben ebenfalls vorbehalten. Wir setzen alles daran, die vereinbarten Termine einzuhalten. Bei kundenseitig verspätet angelieferten Inhalten oder Materialien können wir Terminverschiebungen nicht ausschließen. Ebenfalls können Mehraufwände und zusätzliche Wünsche den Terminplan entsprechend verschieben.

  1. ENTWÜRFE

Entwürfe, Muster und Prototypen, welche auf Wunsch des Interessenten ausgearbeitet werden, bleiben unser Eigentum und dürfen nicht an Dritte abgegeben oder diesen zugänglich gemacht werden. Daten und Material/Werkzeuge für Aufträge bleiben stets in unserem Eigentum, auch wenn der Besteller einen Anteil oder die gesamten Kosten an die Herstellung derselben geleistet hat. Das Urheberrecht bleibt bei Bernhard Salzmann. Sofern nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu verlinken und zu signieren. Überdies haben wir das Recht, das Arbeitsergebnis für Eigenwerbung zu nutzen und dieses auch, sofern der Datenschutz nicht verletzt wird, im Internet oder auf Druckmedien öffentlich zu präsentieren.

  1. KOSTEN FÜR KORREKTUREN UND ÄNDERUNGEN

Der geschätzte Aufwand basiert auf dem aktuellen Informationsstand über Ihr Projekt. Treten größere Layout-Anpassungen oder zusätzliche Wünsche auf, passen wir das Projektbudget an und legen es Ihnen erneut zur Genehmigung vor oder planen die Anpassungen in einem weiteren Release/Update ein.

Korrektur- und Anpassungsarbeiten aufgrund nachträglicher Kundeninstruktionen sowie Arbeiten ab der zweiten Korrekturschlaufe werden separat verrechnet. Nach dem erteilten „Gut zum Druck“ werden Änderungen/Korrekturen verrechnet.

Der Kunde ist nicht berechtigt, eigenständig unsere Entwürfe und Vorlagen zu bearbeiten, zu verändern oder zur Bearbeitung weiterzugeben, ohne unsere schriftliche Zusage.

  1. KORREKTUREN

Eine Korrektur ist für kleine Textkorrekturen inbegriffen. Korrektur-, Layout- und Anpassungsarbeiten aufgrund nachträglicher Kundeninstruktionen sowie Arbeiten ab der zweiten Korrekturschlaufe werden separat verrechnet.

Orthografische Korrekturen, die durch designsalzmann verursacht wurden, werden ohne Kostenfolge durchgeführt. Nach dem erteilten „Gut zum Druck“ werden Änderungen/Korrekturen verrechnet.

  1. PRODUKTIONSFREIGABEN/GUT ZUM DRUCK

Der Auftraggeber hat die Pflicht, das „Gut zum Druck“ vor der Produktionsfreigabe genau zu prüfen. Wenn der Kunde aus Zeitgründen den Auftrag ohne Erteilung des „Gut zum Druck“ vorschreibt, können wir für Text-, Farb- oder Montagefehler keine Haftung übernehmen. Die Bestätigung des „Gut zum Druck“ ist auch per E-Mail gültig.

  1. MÄNGELRÜGE

Der Besteller hat uns jeden Mangel, den er beanstanden will, innerhalb von acht Tagen ab Lieferdatum schriftlich anzuzeigen. Geht bei uns innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge des Bestellers ein, so gilt das Werk nach Art. 370 OR als genehmigt.

  1. NUTZUNGSRECHT

Der Auftraggeber besitzt nach erfolgter und vollständiger Zahlung die Nutzungsrechte der gelieferten Daten aus dem Angebot. Diese gelten nur für die im Angebot aufgeführte Firma.

  1. ARCHIVIERUNG VON DATEN

Die Daten und Entwürfe werden ohne Aufforderung des Bestellers von uns archiviert und können über die Dauer von einem Jahr ab letztem Auftrag abgerufen werden. Nach Ablauf dieser Frist lehnen wir jegliche Ansprüche ab.

  1. REPRODUKTIONS- UND URHEBERRECHTE VON GELIEFERTEN DATEN

Der Besteller haftet für allfällige Verletzungen von Urheber-, Reproduktions- und Herstellungsrechten in Bezug auf seine an designsalzmann gelieferten Daten. Eine Haftung von designsalzmann ist ausgeschlossen. Die Prüfung des Rechts zur Vervielfältigung einer Vorlage ist Sache des Auftraggebers.

  1. URHEBERRECHTE BERNHARD SALZMANN

Das Urheberrecht bleibt bei designsalzmann. Sofern nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu verlinken und zu signieren. Überdies haben wir das Recht, das Arbeitsergebnis für Eigenwerbung zu nutzen und dieses auch, sofern der Datenschutz nicht verletzt wird, im Internet oder auf Druckmedien öffentlich zu präsentieren.

  1. ZAHLUNGEN

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen nach Eingang beim Auftraggeber ohne jeden Abzug von Skonto netto zahlbar. Wenn nicht anders vereinbart, stellen wir Ihnen bei Auftragserteilung (ab CHF 3000.–) eine erste Rechnung in der Höhe von 50 Prozent der Projektsumme. Danach rechnen wir unsere Leistungen monatlich oder am Ende des Projektes ab.

  1. EIGENTUMSVORBEHALT

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von designsalzmann.

  1. AUSHÄNDIGUNG VON DATEN

designsalzmann übergibt druckfähige PDFs. designsalzmann ist nicht verpflichtet, offene Daten an die Auftraggeberin herauszugeben. Wünscht die Auftraggeberin, dass ihr Daten zur Verfügung gestellt werden, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

  1. VORLAGEN UND ÜBERLASSENE DATEN

Vorlagen wie z. B. Fotos, Dias, Reinzeichnungen, Skizzen usw. sowie überlassene Daten bewahren wir auf Risiko des Bestellers bis zur Auftragserledigung auf. Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass uns unwiederherstellbare Originale nur gegen entsprechenden Vermerk ausgehändigt werden.

  1. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

Gerichtsstand ist für beide Parteien Wil SG. Anwendbar ist Schweizer Recht.

Überarbeitet:  Januar 2025